Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gral Concept GmbH

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Gral Concept GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der GralConcept GmbH bestätigt wurden.

  1. Leistungen der Gral Concept GmbH

2.1 Die Gral Concept GmbH bietet umfassende Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Mitarbeiterbindung, Fachkräftemangel, Arbeitgeberattraktivität sowie die Konzeption und Umsetzung von betrieblichen Vorsorgesystemen und weiteren Benefits an.

2.2 Im Leistungsumfang der Gral Concept GmbH sind insbesondere folgende Punkte enthalten:

Bereitstellung eines digitalen Portals zur gemeinsamen Zusammenarbeit und Kommunikation („Unternehmen online“).

Design und Erstellung von Benefit-Broschüren im Corporate Design (CI) des jeweiligen Unternehmens.

Entwicklung und Erstellung umfassender Benefit-Konzepte, einschließlich der Betreuung und Optimierung bestehender Benefit-Systeme.

Kontinuierliche Betreuung und Unterstützung bei der Implementierung und Verwaltung von Benefitsystemen.

Betriebliche Einwertung von Gewerberisiken durch unsere technischen Underwriter sowie Beratung zur entsprechenden Absicherung.

2.3 Zusätzliche Leistungen, die über den oben genannten Leistungsumfang hinausgehen, können individuell vereinbart werden.

  1. Vertragsschluss

3.1 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Antrags seitens der Gral Concept GmbH zustande.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung der Gral Concept GmbH erfolgt ausschließlich durch die Vertragspartner der Gral Concept GmbH. Für den Kunden fallen keinerlei Kosten seitens der Gral Concept GmbH an.

4.2 Weitere Zusatzleistungen, die ausdrücklich vom Kunden angefordert werden und nicht im Standardvertrag enthalten sind, können gesondert berechnet werden. Diese Zusatzleistungen, wie z. B. die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Erstellung eines Versorgungswerks oder einer Versorgungsordnung oder die Erstellung eines Imagevideos, werden direkt durch die externen Vertragspartner des Kunden in Rechnung gestellt.

4.3 Voraussetzung für die Inanspruchnahme solcher Zusatzleistungen ist, dass der Kunde vorab ein schriftliches Angebot vom externen Vertragspartner erhält und diesem Angebot schriftlich zustimmt. Die Gral Concept GmbH stellt diese Zusatzleistungen nicht selbst in Rechnung, sondern fungiert lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem externen Partner.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

  1. Haftung

6.1 Die Gral Concept GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Gral Concept GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

6.2 Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwenden.

7.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  1. Kündigung und Vertragsbetreuung

8.1 Die Gral Concept GmbH verwaltet die bestehenden Verträge der Kunden und übernimmt die laufende Betreuung dieser Verträge bei den jeweiligen Vertragspartnern, wie z. B. Versicherungsunternehmen.

8.2 Ein gesonderter Vertrag zwischen der Gral Concept GmbH und dem Kunden besteht nicht. Die Betreuung der Verträge erfolgt, solange die Gral Concept GmbH bei den jeweiligen Vertragspartnern (z. B. Versicherungen) als Betreuer hinterlegt ist.

8.3 Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Betreuung der Verträge auf einen anderen Vermittler oder Betreuer zu übertragen. Dies geschieht durch schriftliche Mitteilung an die jeweilige Versicherungsgesellschaft oder den Vertragspartner. Sobald die Änderung des Betreuers beim Vertragspartner bestätigt wurde, endet die Betreuung durch die Gral Concept GmbH.

8.4 Die Gral Concept GmbH kann die Betreuung der Verträge ebenfalls durch schriftliche Mitteilung an den Kunden und die jeweiligen Vertragspartner beenden, wobei eine angemessene Übergangsfrist von 30 Tagen eingehalten wird, um eine reibungslose Übertragung der Betreuung zu gewährleisten.

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Gral Concept GmbH.